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Über uns
JElavic & GRÜbler
JEGRU
Für die Ausübung des Inkassogewerbes bedarf es in Österreich eines Befähigungsnachweises.
Nach § 94 Z 36 GEWO 1994 erfüllen wir diese Voraussetzung und treten
als offiziell anerkanntes Inkassoinstitut auf. Dabei halten wir die jeweils aktuell
geltenden Gesetze und Standesregeln ein.
Unsere Erfahrungen basieren auf einem jahrelangen arbeitsreichen Fundament.
Nutzen Sie unser Team aus Experten, um Zahlungsausfälle rasch einzuholen:
§ Recht: Mahn- und Exekutionswesen, Verträge und juristisches Fachwissen
§ Mahnwesen: Beratung, Mahnungen
§ Rechnungswesen: Buchhaltung, Zahlungsverzögerungen, Zahlungsausfälle, Spesen
Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie uns.
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